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UPDATE: Neues Hundegesetz im Kanton Zürich - Einführungszeitpunkt unbekannt

„Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind zwei Beschwerden beim Verwaltungsgericht eingegangen. Da das Beschwerdeverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist die Inkraftsetzung der Änderungen des Hundegesetzes und der Hundeverordnung per 1. Juni 2022 nicht mehr realistisch. Aufgrund der ungewissen Dauer des Verfahrens kann aktuell kein neues Datum genannt werden. Wir werden wieder informieren, sobald wir mehr wissen."


Den Link auf den definitiven Gesetzes- und Verordnungstext sowie die Begründung zur Verordnungsänderung werden auf den Websites zh.ch/hunde und codex-hund.ch aufgeschalten.“ (Quelle: Email vom Veterinäramt)

Bis dahin gilt die aktuelle Regelung für grosse Hunderassen im Kanton Zürich:


Bis zur 16. Lebenswoche: 4 Welpenkursstunden

Ab der 16. Lebenswoche: 10 Junghundekurs oder -Erziehungskursstunden




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